Widerrufsrecht
Kündigung durch den Mieter und Reiserücktrittversicherung: Von der Entrichtung des Mietzinses werden die Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass sie durch einen in ihrer Person liegenden Grund (z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen) das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich mit Buchung der Ferienunterkunft eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen und regen an, sich z.B. unter www.reiseversicherung.de oder einem Vergleichsportal wie z.B. www.check24.de zu erkundigen.
Kündigung und Nichterscheinen: 100% des Mietpreises. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Kündigungserklärung bei der Vermieterin. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ohne dass ein wichtiger Grund i.S. der Ziffer 7.3 vorliegt, bleiben sie zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Erstattung erfolgt nicht.